ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LEAD MACHINE B.V.
mit Sitz am Stationsweg 32, 1441 EJ Purmerend, Niederlande,
eingetragen bei der niederländischen Handelskammer (Kamer van Koophandel / KvK) unter Nummer 34266634.
Artikel 2. Anwendbarkeit
Artikel 3. Angebote und Offerten
Artikel 4. Vermittlungstätigkeiten
Artikel 5. Matching und Lieferung eines Leads
Artikel 6. Ausführungsfrist
Artikel 7. Beschwerden
Artikel 8. Vertragsänderung
Artikel 9. Gebühren und Änderung der Vergütungssätze
Artikel 10. Rechnungsstellung und Bezahlung
Artikel 11. Aussetzung und Rückgängigmachung des Vertrages
Artikel 12. Haftung
Artikel 13. Verjährung
Artikel 14. Haftungsschutz
Artikel 15. Geistiges Eigentum
Artikel 16. Geheimhaltung
Artikel 17. Höhere Gewalt
Artikel 18. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Artikel 19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Artikel 1. Begriffsbestimmungen
- In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe (in der niederländischen Fassung großgeschrieben) in der folgenden Bedeutung verwendet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird:
Lead Machine: die Gegenpartei des Vertrages mit dem Antragsteller oder Lieferanten und Nutzer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Sinne von Artikel 6:231 Buchstabe b des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Burgerlijk Wetboek / BW). Antragsteller: die natürliche oder juristische Person, die ein Projekt mit Lead Machine teilt, um Lead Machine zu ermöglichen, das Projekt in anonymisierter Form mit Lieferanten zu teilen. Lieferant: der Softwarelieferant, der von Lead Machine angesprochen wird oder wurde mit dem anonymisierten Projektbericht. Gegenpartei: die vertragliche Gegenpartei von Lead Machine im Rahmen des Vertrages. Projekt: die vom Antragsteller bei Lead Machine eingereichte schriftliche Umschreibung der Unternehmenssoftware, nach der der Antragsteller sucht, um Lead Machine in die Lage zu versetzen, sich mit einem anonymisierten Projektbericht an die Lieferanten zu wenden, um auf diese Weise Angebot und Nachfrage abzugleichen und ein Matching herzustellen. Anonymisierter Projektbericht: die schriftliche Zusammenfassung eines verfügbaren Projekts, aus der die Kontaktangaben des Antragstellers entfernt oder anonymisiert wurden. Vertrag: die Vereinbarung zwischen Lead Machine und der Gegenpartei, auf deren Grundlage Lead Machine beim Zustandekommen eines Matchings behilflich sein wird. Lieferung von einem Lead: die Übermittlung der Kontaktdaten des Antragstellers an den Lieferanten auf digitalem Wege. Matching: ein „Matching“ liegt vor, wenn ein Lieferant Lead Machine mitteilt, dass er die Kontaktdaten eines Antragstellers erhalten möchte, z. B. per E-Mail oder durch einen entsprechenden Auftrag im Online-Kundenportal. Erfolgshonorar: die vom Lieferanten an Lead Machine zu zahlende Vergütung, wenn der Lieferant Lead Machine bittet, einen Lead zu liefern, z. B. schriftlich per E-Mail oder durch Aufgabe einer Bestellung über das Online-Kundenportal. - In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst der Begriff „schriftlich“ auch die Kommunikation per E-Mail, Fax oder auf digitalem Wege (z. B. über eine Online-Schnittstelle), sofern die Identität des Absenders und die Integrität des Inhalts hinreichend gewährleistet sind.
Artikel 2. Anwendbarkeit
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Verträge, Dienstleistungen und Tätigkeiten von Lead Machine gleich welcher Art sowie für deren Zustandekommen, es sei denn, diese Anwendbarkeit wird ausdrücklich ganz oder teilweise schriftlich ausgeschlossen oder ausdrücklich anders vereinbart.
- Mögliche Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gegenpartei, wie auch immer sie bezeichnet werden, werden ausdrücklich abgelehnt. Abweichungen und Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn und soweit sie von Lead Machine ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind.
- Wenn Lead Machine für einen kurzen oder längeren Zeitraum stillschweigend oder in anderer Weise Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugelassen hat, berührt dies nicht das Recht von Lead Machine, weiterhin die unmittelbare und strikte Befolgung dieser Geschäftsbedingungen zu verlangen. Die Gegenpartei kann aus der Art und Weise, wie Lead Machine die vorliegenden Geschäftsbedingungen verwendet, keine Ansprüche ableiten.
- Die vorliegenden Geschäftsbedingungen finden ferner Anwendung auf sämtliche Verträge mit Lead Machine, mit deren Ausführung Dritte durch Lead Machine beauftragt werden. Diese Dritten können sich unmittelbar auf diese Geschäftsbedingungen einschließlich der möglichen Haftungsbeschränkungen berufen.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines sonstigen Vertrages mit Lead Machine einer zwingenden gesetzlichen Vorschrift oder einer anwendbaren Rechtsvorschrift widersprechen, so erlischt die betreffende Bestimmung und eine von Lead Machine zu bestimmende neue, rechtlich zulässige und vergleichbare Bestimmung tritt an ihre Stelle.
- Es wird davon ausgegangen, dass die Gegenpartei, mit der einmal unter den vorliegenden Geschäftsbedingungen ein Vertrag geschlossen wurde, stillschweigend mit der Anwendbarkeit dieser Geschäftsbedingungen auf einen später mit Lead Machine geschlossenen Vertrag einverstanden ist.
- Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Inhalt eines zwischen der Gegenpartei und Lead Machine geschlossenen Vertrages und diesen Geschäftsbedingungen geht der Inhalt des Vertrages vor.
Artikel 3. Angebote und Offerten
- Alle Angebote und Offerten von Lead Machine sind widerruflich und unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes angegeben wurde.
- Eine zusammengesetzte Preisangabe verpflichtet Lead Machine nicht zur Lieferung eines Teils der im Angebot oder in der Offerte inbegriffenen Produkte zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises.
- Der Inhalt des Vertrages wird ausschließlich durch die in der Offerte und in der Auftragsbestätigung enthaltene Umschreibung des Vertrages bestimmt. Falls die Annahme (in unwesentlichen Punkten) von dem in der Offerte aufgeführten Angebot abweicht, ist Lead Machine daran nicht gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht gemäß dieser abweichenden Annahme zu Stande, es sei denn, Lead Machine gibt etwas anderes an.
- Offensichtliche Fehler oder Schreibfehler im Angebot von Lead Machine binden Lead Machine nicht.
- Sofern nicht anders angegeben, sind die in den Angeboten und Offerten von Lead Machine angegebenen Preise zuzüglich Umsatzsteuer und sonstigen staatlichen Abgaben.
Artikel 4. Vermittlungstätigkeiten
- Indem er Lead Machine ein Projekt vorlegt, erteilt der Antragsteller Lead Machine das Recht, den anonymisierten Projektbericht an Lieferanten weiterzugeben, die angegeben haben, dass sie Leads in dieser Klasse / Branche / Umgebung / Größe erhalten möchten, damit ein Matching zustande kommen kann.
- Lead Machine bringt lediglich Angebot und Nachfrage zusammen, ist aber nicht Teil eines zwischen dem Antragsteller und einem Lieferanten geschlossenen Vertrages. Lead Machine ist lediglich beim Zustandekommen des entsprechenden Matchings behilflich.
- Lead Machine erfüllt den Vertrag nach bestem Wissen und besten Fähigkeiten sowie entsprechend den fachmännischen Anforderungen. Diese Verpflichtung hat den Charakter einer Verpflichtung zum Tätigwerden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Lead Machine übernimmt keinerlei Garantie für das Zustandekommen eines Matchings oder dafür, dass die Vermittlungstätigkeiten tatsächlich zu einem Vertrag zwischen dem Antragsteller und einem Lieferanten führen, oder innerhalb welcher Zeitspanne ein solcher Vertrag möglicherweise zustande kommen könnte.
- Die Gegenpartei kann keine Ansprüche aus Ratschlägen und Informationen ableiten, die sie von Lead Machine erhält, wenn und soweit diese keinen unmittelbaren Bezug zu dem Vertrag haben.
- Falls und soweit nach dem Urteil von Lead Machine eine ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages dies erforderlich macht, ist Lead Machine berechtigt, bestimmte Tätigkeiten von Dritten verrichten zu lassen.
Artikel 5. Matching und Lieferung eines Leads
- Vorbehaltlich der nachstehenden Ausführungen kommt ein Matching in dem Moment zustande, in dem der Lieferant Lead Machine schriftlich mitgeteilt hat, dass er die Kontaktdaten eines Antragstellers erhalten möchte oder zu diesem Zweck eine Bestellung im Online-Kundenportal aufgegeben hat.
- Im Rahmen des Matchings werden Vereinbarungen über das Erfolgshonorar getroffen, das der Lieferant an Lead Machine für die Lieferung des Leads zu zahlen hat.
- Mögliche zu einem späteren Zeitpunkt getroffene Vereinbarungen oder vorgenommene Änderungen sind für Lead Machine nur verbindlich, wenn diese von Lead Machine schriftlich bestätigt wurden.
- Für Verträge, Tätigkeiten oder Transaktionen, für die ihrer Art und ihrem Umfang nach keine schriftliche Offerte oder Auftragsbestätigung versandt wird, gilt, dass die Rechnung den Vertrag richtig und vollständig wiedergibt, dies vorbehaltlich einer schriftlichen Beschwerde innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungsdatum.
Artikel 6. Ausführungsfrist
Hat Lead Machine eine Frist für die Ausführung des Vertrages angegeben, ist dies nur ein Richtwert. Bei einer angegebenen Ausführungsfrist handelt es sich daher nie um eine feste Frist. Bei Überschreitung einer Frist hat die Gegenpartei Lead Machine daher schriftlich in Verzug zu setzen. Lead Machine ist dabei eine angemessene Frist für die nachträgliche Erfüllung des Vertrages einzuräumen.
Artikel 7. Beschwerden
- Nur in den folgenden Fällen hat der Lieferant möglicherweise ein Beschwerderecht in Bezug auf das Erfolgshonorar oder einen Teil davon:
- Es stellt sich nach der Lieferung eines Leads heraus, dass der Lieferant in den sechs Monaten vor der Lieferung eines Leads bereits mit dem Antragsteller zu demselben Projekt in unveränderter Form in Kontakt stand. In diesem Fall muss der Lieferant Lead Machine innerhalb von zwei Werktagen nach Lieferung des Leads schriftlich davon in Kenntnis setzen, andernfalls verfällt das Beschwerderecht. Der Lieferant muss einen adäquaten (schriftlichen) Nachweis beifügen, aus dem hinreichend hervorgeht, dass der Lieferant bereits mit dem Antragsteller wegen desselben Projekts in Kontakt gestanden hat.
- Es gelingt dem Lieferanten nach der Lieferung eines Leads nicht, in Kontakt mit dem Antragsteller zu kommen. In diesem Fall muss der Lieferant mindestens vier Wochen lang alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um mit dem Antragsteller in Kontakt zu gelangen. Zu den angemessenen Anstrengungen gehört unter anderem, aber nicht nur, dass der Lieferant den Antragsteller über die von Lead Machine angegebenen Kontaktdaten innerhalb von zwei Werktagen nach der Lieferung eines Leads kontaktiert. Gelingt dies trotz dieser Bemühungen nicht, hat der Lieferant dies Lead Machine spätestens zwei Wochen nach Ablauf der oben genannten 4-Wochen-Frist schriftlich mitzuteilen, andernfalls erlischt das Beschwerderecht.
- Unvollkommenheiten oder Ungenauigkeiten im anonymisierten Projektbericht führen dazu, dass die Lieferung eines Leads für den Lieferanten keinen Wert mehr hat. Steht zum Beispiel im anonymisierten Projektbericht, dass der Antragsteller offen für eine Cloud-Lösung ist, während es sich bei der Kontaktaufnahme des Lieferanten mit dem Antragsteller herausstellt, dass dies nicht der Fall ist und der Lieferant nur eine Cloud-Lösung anbietet. Der anonymisierte Projektbericht wird von Lead Machine mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können kleinere Unvollkommenheiten oder Ungenauigkeiten auftreten. Eine Beschwerde aus diesem Grund muss Lead Machine spätestens drei Monate nach der Lieferung des Leads schriftlich mitgeteilt werden.
- Andere Beschwerden, die nicht unter die Absätze 1 und 2 dieses Artikels fallen, müssen auf jeden Fall innerhalb von drei Monaten nach der Lieferung eines Leads schriftlich bei Lead Machine eingereicht werden, andernfalls erlischt jegliches Beschwerderecht und die Beschwerde wird von Lead Machine nicht bearbeitet.
- Beschwerden sind ausschließlich per E-Mail zu richten an: support-de@leadmachine.eu. Bei jedem Beschwerdeantrag muss der Lieferant eine klare und genaue Beschreibung der Beanstandung einreichen, dies unter Angabe der Rechnung, mit der der betreffende Auftrag fakturiert wurde.
- Sämtliche Ansprüche des Antragstellers gegenüber Lead Machine in Bezug auf die Lieferung eines Leads durch Lead Machine erlöschen, wenn:
- die Mängel nicht innerhalb der in den Absätzen 1, 2 und 3 dieses Artikels genannten Fristen und/oder auf die dort genannte Weise bei Lead Machine gemeldet wurden;
- der Lieferant nach Ansicht von Lead Machine nicht oder nur unzureichend an der Prüfung der Begründetheit der Beanstandungen mitwirkt;
- der Lieferant nach Ansicht von Lead Machine nicht hinreichend nachweisen kann, z. B. durch Vorlage von schriftlichen Nachweisen, dass der Lieferant seinen Verpflichtungen aus den Absätzen 1, 2 und 3 dieses Artikels nachgekommen ist, oder wenn Lead Machine der Ansicht ist, dass die vorgelegten Nachweise nicht authentisch sind;
- der Lieferant die von Lead Machine zur Verfügung gestellten Kontaktdaten des Antragstellers verwendet oder weiterhin verwendet;
- der Lieferant mit dem Antragsteller aufgrund der Vermittlungstätigkeit von Lead Machine einen Vertrag geschlossen hat;
- der Lieferant die Kontaktdaten des Antragstellers nicht erhalten hat und der Lieferant es versäumt, Lead Machine innerhalb von 24 Stunden nach dem Matching schriftlich zu benachrichtigen;
- kein Projekt geplant ist oder das Projekt vom Antragsteller um mehr als ein Jahr verschoben wird. Es muss es sich um eine Verzögerung von mehr als einem Jahr ab dem mitgeteilten Datum des Beschlusstermins und der Umsetzung bzw. Ausführung handeln. Der Lieferant muss Lead Machine diesbezüglich spätestens drei Monate nach der Lieferung eines Leads schriftlich in Kenntnis setzen.
- Aus welchem Grund auch immer vorgebrachte Beschwerden, die mehr als drei Monate nach der Lieferung eines Leads durch den Lieferanten eingereicht werden, werden von Lead Machine nicht behandelt.
- Wenn die Lieferung eines Leads nicht den von Lead Machine gesetzten Qualitätsgarantien entspricht, wird Lead Machine dem Lieferanten ein Guthaben auf dem Konto des Lieferanten gewähren, mit dem der Lieferant Lead Machine neue Aufträge zur Lieferung eines Leads erteilen kann. Auf dieses Guthaben wird automatisch bei der/den nächsten Bestellung(en) oder Aufträgen zurückgegriffen, bis das Guthaben vollständig aufgebraucht ist. Möchte der Lieferant die Dienstleistungen von Lead Machine nicht mehr in Anspruch nehmen, zahlt Lead Machine das Restguthaben auf schriftlichen Antrag des Lieferanten innerhalb von 30 Tagen aus.
Artikel 8. Vertragsänderung
- Änderungen des Vertrages nach dessen Zustandekommen sind nur gültig, wenn sie von Lead Machine gegenüber der Gegenpartei schriftlich oder per E-Mail bestätigt wurden.
- Es ist nicht möglich, einen einmal erteilten Auftrag zur Lieferung eines Leads zu kündigen, zu stornieren, rückgängig zu machen oder zurückzuziehen. Gibt der Lieferant an, den Auftrag zu kündigen, zu stornieren, rückgängig zu machen oder zurückzuziehen, nachdem der Lieferant die Lieferung eines Leads in Auftrag gegeben hat, schuldet der Auftraggeber die Bezahlung des vollen vereinbarten Erfolgshonorars.
Artikel 9. Gebühren und Änderung der Vergütungssätze
- Der Antragsteller schuldet Lead Machine kein Honorar für die Vermittlungstätigkeit.
- Der Lieferant schuldet Lead Machine ein Erfolgshonorar, wenn ein Matching erzielt wird. Sobald Lead Machine einen Lead liefert, schuldet der Lieferant das vereinbarte Erfolgshonorar. Zeitpunkt für die Lieferung eines Leads sind das Datum und die Uhrzeit, zu der die E-Mail mit den Kontaktdaten des Antragstellers von Lead Machine an den Lieferanten übermittelt wurde.
- Im anonymisierten Projektbericht, also vor dem Zustandekommen des Matchings, gibt Lead Machine deutlich die Höhe des Erfolgshonorars an, wenn der Lieferant Lead Machine bittet, die Lieferung eines Leads vorzunehmen.
- Lead Machine ist berechtigt, ihre Vergütungssätze jederzeit anzupassen.
Artikel 10. Rechnungsstellung und Bezahlung
- Jeder Vertrag wird von Lead Machine unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass Lead Machine befugt ist, die Kreditwürdigkeit des Lieferanten zu prüfen, dies im Zusammenhang mit der finanziellen Erfüllung des Vertrages. Sollte Lead Machine aus berechtigten Gründen der Ansicht sein, dass der Lieferant nicht (ausreichend) kreditwürdig ist, ist Lead Machine berechtigt, ihre Verpflichtungen vorübergehend auszusetzen. Im Falle einer solchen Aussetzung wird Lead Machine den Lieferanten unverzüglich schriftlich benachrichtigen und ihm die Möglichkeit geben, Sicherheit zu leisten.
- Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung des vom Lieferanten an Lead Machine zu zahlenden Erfolgshonorars am ersten Werktag des neuen Monats. Lead Machine schickt dem Lieferanten zu diesem Zweck eine digitale Rechnung. Lead Machine ist immer berechtigt, eine (vollständige oder teilweise) Anzahlung des Erfolgshonorars vom Lieferanten zu verlangen, bevor mit der Lieferung eines Leads begonnen wird.
- Die Bezahlung von Rechnungen hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in einer von Lead Machine anzugebenden Weise in der auf der Rechnung angegebenen Währung zu erfolgen.
- Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist befindet sich der Lieferant von Rechts wegen im Verzug, ohne dass es einer weiteren Inverzugsetzung bedarf.
- Der Lieferant hat ab dem Zeitpunkt des Verzugseintritts auf den fälligen Betrag Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat zu zahlen, es sei denn, die gesetzlichen Zinsen aus Handelsgeschäften sind höher, wobei in diesem Fall die gesetzlichen Zinsen aus Handelsgeschäften gelten. Alle (außer)gerichtlichen Kosten, die Lead Machine aufwendet, um sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich die Erfüllung zu erwirken, gehen ab diesem Zeitpunkt zu Lasten des Lieferanten. In diesem Fall schuldet der Lieferant eine Vergütung in Höhe von mindestens 15 % des offen stehenden Betrages, mindestens aber 150,00 €. Übersteigen die tatsächlich von Lead Machine aufgewendeten und noch aufzuwendenden Kosten diesen Betrag, kommen sie ebenfalls für eine Vergütung in Betracht.
- Falls der Lieferant seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachgekommen ist, ist Lead Machine berechtigt, die Erfüllung der gegenüber dem Lieferanten übernommenen Verpflichtungen zur Ausführung von Vermittlungstätigkeiten auszusetzen, bis die Zahlung erfolgt ist oder diesbezüglich eine angemessene Sicherheit geleistet wurde. Dasselbe gilt schon vor dem Zeitpunkt des Verzugseintritts, wenn Lead Machine den begründeten Verdacht hat, dass es Gründe gibt, an der Kreditwürdigkeit des Lieferanten zu zweifeln.
- Im Falle einer Liquidation, einer Insolvenz, einer Schuldenbereinigung oder eines Zahlungsmoratoriums des Lieferanten oder eines dementsprechenden Antrags werden die Forderungen von Lead Machine und die Verpflichtungen des Lieferanten gegenüber Lead Machine sofort fällig.
- Wenn der Lieferant aus welchem Grund auch immer eine oder mehrere Gegenforderungen gegen Lead Machine hat, verzichtet der Lieferant auf das Recht der Aufrechnung. Dieser Verzicht auf das Recht auf Aufrechnung gilt auch, wenn der Lieferant ein (vorläufiges) Zahlungsmoratorium beantragt oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Artikel 11. Aussetzung und Rückgängigmachung des Vertrages
- Kommt der Lieferant seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nach, ist Lead Machine unbeschadet der diesbezüglichen Bestimmungen im Vertrag berechtigt, den Vertrag per eingeschriebenen Brief außergerichtlich rückgängig zu machen. Die Rückgängigmachung erfolgt erst, nachdem der Lieferant schriftlich in Verzug gesetzt wurde und ihm eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels eingeräumt wurde.
- Darüber hinaus ist Lead Machine berechtigt, ohne dass eine Aufforderung oder Inverzugsetzung erforderlich ist, den Vertrag ganz oder teilweise per eingeschriebenen Brief außergerichtlich und mit sofortiger Wirkung rückgängig zu machen, wenn:
- der Lieferant ein (vorläufiges) Zahlungsmoratorium beantragt oder dem Lieferanten ein (vorläufiges) Zahlungsmoratorium eingeräumt wird;
- der Lieferant seine eigene Insolvenz beantragt oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird;
- der Lieferant einen Antrag auf (gesetzliche) Schuldenbereinigung oder Schuldenhilfe stellt oder wenn eine gesetzliche Bestimmung über Schuldenbereinigung oder Schuldenhilfe auf den Lieferanten Anwendung findet;
- das Unternehmen des Lieferanten liquidiert wird;
- ein wesentlicher Teil des Unternehmens des Lieferanten übernommen wird;
- der Lieferant sein heutiges Unternehmen einstellt;
- ein wesentlicher Teil des Vermögens des Lieferanten ohne Zutun von Lead Machine beschlagnahmt wird oder wenn der Lieferant anderweitig nicht mehr in der Lage zu sein scheint, die Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllen zu können.
- Der Lieferant ist nur berechtigt, den Vertrag mit Lead Machine auszusetzen oder rückgängig zu machen, soweit sich diese Befugnis aus dem Gesetz ergibt. Hatte der Lieferant im Moment des Rücktritts bereits Leistungen in Erfüllung des Vertrages empfangen, kann er nur teilweise vom Vertrag zurücktreten, und zwar nur hinsichtlich des Teils, der von oder im Namen von Lead Machine noch nicht ausgeführt wurde.
- Beträge, die Lead Machine dem Lieferanten vor der Rückgängigmachung im Zusammenhang mit dem, was Lead Machine in Erfüllung des Vertrages bereits geleistet hat, in Rechnung gestellt hat, schuldet der Lieferant weiterhin vollumfänglich gegenüber Lead Machine und werden zum Zeitpunkt der Rückgängigmachung sofort fällig und zahlbar.
- Wenn der Lieferant nach einer diesbezüglichen Inverzugsetzung eine Verpflichtung aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt, ist Lead Machine berechtigt, ihre Verpflichtungen gegenüber dem Lieferanten auszusetzen, ohne dass sie dadurch zur Zahlung eines Schadensersatzes an den Lieferanten verpflichtet ist. Lead Machine ist dazu auch unter den in Absatz 2 dieses Artikels genannten Umständen berechtigt.
Artikel 12. Haftung
- Sollte Lead Machine für einen Schaden haften, beschränkt sich diese Haftung auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens und auf höchstens das Erfolgshonorar, das der Lieferant Lead Machine aufgrund des Vertrages schuldet, mit einem absoluten Höchstbetrag von 1.500 € pro Einzelfall, jedenfalls aber für den Teil des Vertrages, auf den sich die Haftung bezieht.
- Die Haftung von Lead Machine ist auf jeden Fall immer auf den Betrag begrenzt, den der Versicherer von Lead Machine in dem betreffenden Fall ausschüttet.
- Unter unmittelbaren Schäden sind ausschließlich zu verstehen:
- die angemessenen Kosten zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, soweit sich die Feststellung auf Schäden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht;
- die möglichen angemessenen Kosten, die aufgewendet wurden, um die mangelhafte Leistung von Lead Machine so anzupassen, dass sie dem Vertrag entspricht, es sei denn, der Mangel kann Lead Machine nicht zugerechnet werden;
- die angemessenen Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden aufgewendet wurden, soweit der Lieferant nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des unmittelbaren Schadens im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.
- Lead Machine haftet niemals für Personenschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Umsatzeinbußen, Schäden aufgrund von Betriebsstillstand und Schäden infolge von Vertragsstrafen, die aufgrund der Nichteinhaltung von Abnahme- bzw. Lieferterminen auferlegt wurden. Darüber hinaus haftet Lead Machine nicht für Schäden jeglicher Art oder Form, die dadurch entstehen, dass sie auf die vom Antragsteller erteilten unrichtigen oder unvollständigen Informationen oder Daten vertraut hat.
- Lead Machine haftet in keiner Weise gegenüber dem Antragsteller oder dem Lieferanten für die Art und Weise, in der diese Parteien einen zwischen dem Antragsteller und dem Lieferanten durch die Vermittlungstätigkeiten von Lead Machine zu Stande gekommenen Vertrag ausführen, dies einschließlich Mängeln bei der Erfüllung der Ausführung.
- Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommenen Haftungsbeschränkungen für unmittelbare Schäden sind nicht anwendbar, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten von Lead Machine zurückzuführen ist.
Artikel 13. Verjährung
Jegliche Haftung von Lead Machine verjährt nach Ablauf von einem Jahr ab dem Zeitpunkt, an dem die Vermittlungstätigkeiten, durch die der Schaden entstanden ist, erbracht wurden.
Artikel 14. Haftungsschutz
Die Gegenpartei stellt Lead Machine von der Haftung für mögliche Ansprüche von Dritten frei, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages Schäden erleiden, deren Ursache die Gegenpartei zu vertreten hat. Falls Lead Machine aus diesem Grunde von Dritten haftbar gemacht werden sollte, ist die Gegenpartei verpflichtet, Lead Machine sowohl gerichtlich wie außergerichtlich beizustehen und unverzüglich alle Maßnahmen zu ergreifen, deren Vornahme von ihr in diesem Fall erwartet werden darf. Sollte die Gegenpartei säumig bleiben, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, ist Lead Machine ohne weitere Inverzugsetzung berechtigt, selbst diesbezüglich tätig zu werden. Alle Kosten und Schäden, die auf Seiten von Lead Machine und bei Dritten dadurch entstehen, gehen vollumfänglich auf Rechnung und Gefahr der Gegenpartei.
Artikel 15. Geistiges Eigentum
- Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält sich Lead Machine alle geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte vor, die sich aus der Vermittlungstätigkeit ergeben oder auf der Arbeit beruhen, sowie alle Befugnisse, die Lead Machine in diesem Zusammenhang möglicherweise nach dem Gesetz zustehen.
- Alle von Lead Machine möglicherweise vorgelegten Unterlagen sind zur ausschließlichen Verwendung innerhalb der eigenen Organisation der Gegenpartei bestimmt und dürfen von ihr nicht ohne vorherige Zustimmung von Lead Machine vervielfältigt, veröffentlicht oder Dritten vorgelegt werden, es sei denn, es ergibt sich etwas anderes aus der Art der zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Artikel 16. Geheimhaltung
- Sowohl Lead Machine als auch die Gegenpartei sind zur Geheimhaltung sämtlicher vertraulichen Informationen verpflichtet, die sie im Rahmen ihres Vertrages voneinander oder aus anderen Quellen erhalten haben. Informationen gelten als vertraulich, wenn dies von einer dieser Parteien mitgeteilt wurde oder wenn dies aus der Art der Informationen hervorgeht. Als vertrauliche Informationen gelten in jedem Fall alle Kontaktinformationen von Antragstellern sowie Informationen und Daten zu einem Projekt, einschließlich eines anonymisierten Projektberichts, die dem Lieferanten von Lead Machine zur Verfügung gestellt werden.
- Wenn Lead Machine aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder eines Gerichtsurteils verpflichtet ist, vertrauliche Informationen an einen vom Gesetz oder vom zuständigen Gericht bezeichneten Dritten zu erteilen, und Lead Machine sich in dieser Sache nicht auf ein gesetzliches bzw. durch das zuständige Gericht anerkanntes oder zugestandenes Verweigerungsrecht berufen kann, ist Lead Machine nicht zu einer Schadensersatzleistung oder Entschädigung verpflichtet und ist die Gegenpartei nicht zur Rückgängigmachung des Vertrages aufgrund eines dadurch entstandenen Schadens gleich welcher Art berechtigt.
- Lead Machine behält das Recht, das möglicherweise durch die Ausführung der Vermittlungstätigkeiten erweiterte Wissen für andere Zwecke zu nutzen, soweit dabei keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergeleitet werden.
Artikel 17. Höhere Gewalt
- Die Vertragsparteien sind nicht verpflichtet, eine Verpflichtung zu erfüllen, wenn sie daran infolge eines Umstands gehindert werden, der nicht auf Verschulden zurückzuführen ist und der nicht nach dem Gesetz, kraft eines Rechtsgeschäfts oder gemäß der herrschenden Verkehrsauffassung von ihnen zu vertreten ist.
- Unter höherer Gewalt werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen neben den Umständen, die nach dem Gesetz und der Rechtsprechung dazu gezählt werden, sämtliche von außen einwirkenden vorhersehbaren oder nicht vorhersehbaren Ursachen verstanden, auf die Lead Machine keinen Einfluss ausüben kann, die Lead Machine jedoch daran hindern, die Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu gehören auch Streiks innerhalb des Unternehmens von Lead Machine.
- Lead Machine ist auch berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem Lead Machine ihre Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
- Die Parteien können die Verpflichtungen aus dem Vertrag für die Dauer des Zustands der höheren Gewalt aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als einen Monat, ist jede der Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, und zwar ohne zur Schadensersatzleistung an die andere Partei verpflichtet zu sein.
- Soweit Lead Machine zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits teilweise erfüllt hat oder noch erfüllen kann und der erfüllte bzw. zu erfüllende Teil einen selbstständigen Wert hat, ist Lead Machine berechtigt, den bereits erfüllten bzw. zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Lieferant ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag.
Artikel 18. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Lead Machine behält sich das Recht vor, die vorliegenden Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Geschäftsbedingungen werden zum angekündigten Zeitpunkt des Inkrafttretens wirksam und gelten auch für bereits geschlossene Verträge. Lead Machine wird der Gegenpartei die geänderten Geschäftsbedingungen rechtzeitig zusenden. Wurde kein Zeitpunkt des Inkrafttretens mitgeteilt, so treten die Änderungen gegenüber der Gegenpartei in Kraft, sobald ihr die Änderung mitgeteilt worden ist.
Artikel 19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Auf alle von Lead Machine geschlossenen und zu schließenden Verträge findet niederländisches Recht Anwendung.
- Alle Streitigkeiten einschließlich solcher, die nur von einer der Parteien als solche angesehen werden, die sich aus einem Vertrag ergeben, auf den diese Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise Anwendung finden, oder aus anderen Verträgen, die eine Folge eines solchen Vertrages sind, werden von dem zuständigen Gericht im Gerichtsbezirk des Geschäftssitzes von Lead Machine beigelegt, sofern eine zwingende gesetzliche Bestimmung dem nicht entgegensteht. Dies gilt unbeschadet der Möglichkeit, dass Lead Machine mit der Gegenpartei vereinbart, den Streitfall im Wege eines unabhängigen Schiedsverfahrens beizulegen.