Leadmachine
  • Home
  • Unsere Leads
  • Qualitätsgarantie
  • Vergleichwebsites
  • Unternehmen empfehlen
  • Kontakt
  • Verfügbare Leads erhalten

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

Lead Machine B.V. zu Purmerend, Niederlande

Atikel 1. Anwendbarkeit

  • Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote und von uns eingegangenen Verträge über die Lieferung von Leads an unsere Käufer.
  • In diesen allgemeinen Bedingungen wird unter "Käufer" jede natürliche oder Rechtsperson verstanden, die kraft eines mit uns geschlossenen Kaufvertrags in einem vertraglichen Verhältnis mit uns steht oder einen andersartigen Vertrag einzugehen wünscht. Unter "Käufer" wird insbesondere auch jeder verstanden, in dessen Auftrag und für dessen Rechnung Leads geliefert werden.
  • Von den Bestimmungen in diesen Allgemeinen Bedingungen kann lediglich durch eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung abgewichen werden.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen, auf die Käufer verweist, finden keine Anwendung. Dies gilt nicht, insofern die Anwendbarkeit der Bedingungen von Käufer mit unseren Allgemeinen Bedingungen nicht im Konflikt steht. Anderslautende Klauseln in den Bedingungen von Käufer schränken obiges nicht ein.
  • In diesen Allgemeinen Bedingungen wird unter "Lieferung (von Leads)" das Ausführen von Diensten und Arbeiten jeder Art verstanden.

Artikel 2. Zustandekommen Vertrag

  • Ein Vertrag mit uns kommt zustande, nachdem wir einen von Auftraggeber erteilten Auftrag per E-Mail bestätigt haben. Daraufhin verschaffen wir Auftraggeber anonymisierte Leads, woraufhin Auftraggeber angeben kann, ob er diese Leads zu erwerben wünscht.
  • Als Auftraggeber zählt, wer uns einen Auftrag erteilte und/oder die Auftragsbestätigung unterzeichnete.

Artikel 3. Änderung/Widerruf von Aufträgen

  • Änderungen des Auftrags nach dem Zustandekommen des Vertrags werden nach ihrer Annahme von uns schriftlich oder per E-Mail dem Auftraggeber bestätigt.
  • Eventuelle ergänzende Vereinbarungen und/oder Zusagen durch unsere Mitarbeiter oder im Namen anderer Personen, die als Vertreter fungieren, binden uns lediglich dann, wenn sie von unserem/n vertretungsbefugten Leiter/n schriftlich bestätigt wurden.
  • Widerruft Auftraggeber den Auftrag, nachdem er angegeben hat, zum Kauf der Leads überzugehen, ist Auftraggeber den vollständigen Betrag geschuldet, der fällig wäre, wenn der Auftrag ausgeführt worden wäre.

Artikel 4. Preise

  • Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein anderes vereinbart wurde.

Artikel 5. Lieferfristen

  • Wir sind nicht verpflichtet, die Leads innerhalb einer bestimmten Frist zu liefern, sofern nicht ausdrücklich eine solche vereinbart wurde.
  • Die Lieferung der Leads an Auftraggeber erfolgt per E-Mail.
  • Die Lieferung gilt als erfolgt zum Zeitpunkt des Versands der E-Mail, des Fax oder bei normaler Post des Datums des Poststempels.

Artikel 6. Reklamation durch Käufer

  • Stellt sich nach einer Lead-Übernahme heraus, dass der Käufer bereits mit dem Interessenten über das Projekt in Kontakt steht, kann dies ein Reklamationsgrund sein. Der Käufer muss diese Beschwerde innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt des Leads bei Lead Machine melden. Andernfalls erlischt das Reklamationsrecht.
  • Zum Zeitpunkt der Lieferung unbekannte und trotz rechtzeitiger, sorgfältiger Kontrolle unauffindbare Mängel sind uns von Käufer binnen sieben Tagen nach ihrer Entdeckung auf die in Absatz 1 genannte Weise mitzuteilen.
  • Kann der Käufer das Unternehmen nach Erhalt eines Leads nicht kontaktieren, kann dies ein Reklamationsgrund sein. Der Käufer muss den Interessenten 4 Wochen lang ernsthaft kontaktieren. Ist dies trotz dieser Bemühungen nicht möglich, hat uns der Käufer unverzüglich nach dieser Frist zu benachrichtigen.
  • Reklamationen, die nicht unter die Absätze 1 und 2 von Artikel 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen fallen, müssen in jedem Fall innerhalb von 3 Monaten nach dem Kauf eines Leads bei Lead Machine eingereicht werden.
  • Beschwerden müssen per E-Mail an reklamation@leadmachine.eu oder über das Lead Machine-Kundenportal eingereicht werden. Bei jeder Reklamationsanfrage müssen Sie die Reklamation klar und präzise beschreiben und die Rechnung angeben, mit der die entsprechenden Leads in Rechnung gestellt wurden. Der Käufer hat eine sorgfältige und rechtzeitige Prüfung vorzunehmen.
  • Jegliche Ansprüche von Käufer bezüglich Mängeln an von uns gelieferten Leads verfallen, wenn:
    • uns die Mängel nicht binnen den in den Absätzen 2 und 3 gesetzten Fristen und/oder nicht auf die dort angegebene Weise zur Kenntnis gebracht wurden;
    • Käufer nicht oder unzureichend an einer Untersuchung nach der Berechtigung der Beanstandungen mitwirkt;
    • Käufer die beanstandeten Sachen weiterhin verwendet.
    • Sollte ein bestellter Lead nicht beim Käufer angekommen sein, so hat er ab Bestellung 24 Stunden Zeit dieses via Email oder postalisch zu bemängeln. Sollte dieses nicht geschehen, verliert er sonst aufgrund dessen das Reklamationsrecht.

Artikel 7. Haftung

  • Im Falle einer Reklamation, deren Berechtigung bezüglich der Qualität von uns festgestellt wurde, sind wir ausschließlich gehalten, nach unserer Wahl:
    • die Mängel (kostenlos) instandzusetzen;
    • fehlende Leads und/oder Informationen zu liefern;
    • eine in Absprache mit Käufer zu bestimmende Entschädigung in einer anderen Form als hierüber genannt zu leisten.
  • Vorbehaltlich eventueller Pflichten unsererseits kraft des Obenstehenden sind wir zu keiner Bezahlung von Schadenersatz an Käufer und andere gehalten, sofern es sich nicht um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits handelt (mittels allen zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln von demjenigen, der uns haftbar macht, nachzuweisen). Die Haftung beschränkt sich in jedem Fall auf die Höhe des Rechnungsbetrags zzgl. MwSt. des betreffenden Auftrags, mit einem Maximum von € 10.000,- (in Worten: zehntausend Euro). Wir haften insbesondere auch nicht für Folge- oder Betriebsschäden, mittelbare oder unmittelbare Schäden jeglicher Bezeichnung, einschließlich Gewinnausfall und Stillstandsschäden, erlitten durch Auftraggeber, dessen Personal und bei ihm oder durch ihn Angestellte oder Dritte, durch vollständige oder partielle (erneute) Lieferungen von Sachen, verzögerte oder untaugliche Lieferung oder das Ausbleiben der Lieferung von Sachen oder durch die Sachen selbst.
  • Käufer ist gehalten, uns vor allen Ansprüchen, die Dritte bezüglich der Ausführung des Vertrags uns gegenüber geltend machen könnten, zu schützen, insofern von Gesetzes wegen nicht vorgeschrieben ist, dass sich aus diesen Ansprüchen ergebende Schäden und Kosten für Rechnung von Käufer gehen.

Artikel 8. Bezahlung

  • Bezahlungen haben, sofern nichts anderes vereinbart wurde, in Euro und ohne Abzug oder Ermäßigung an unserem Geschäftssitz oder durch Überweisung auf ein von uns angegebenes Bank- oder Postgirokonto unverzüglich nach der Lieferung der betreffenden Leads, spätestens jedoch binnen dreißig Tagen nach dem Rechnungsdatum zu erfolgen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein anderes vereinbart wurde. Bei einer Bezahlung per Bank- oder Postgirokonto gilt der Tag der Gutschrift auf unserem Konto als Datum der Bezahlung.
  • Bezahlt Käufer nicht rechtzeitig (die vollständige Summe), so ist er ohne das Erfordernis einer Inverzugsetzung in Verzug. In diesem Fall haben wir, insofern ein hinreichend begründeter Zusammenhang mit der Nichterfüllung durch den Käufer besteht, das Recht, die Erfüllung all unserer Verpflichtungen gegenüber Käufer auszusetzen, unbeschadet unserer sich aus gemeinem Recht ergebenden Rechte.
  • Ferner sind wir berechtigt, für alle noch auszuführenden Lieferungen vor der Lieferung der Sachen eine Barzahlung oder eine Garantie für die fristgemäße Bezahlung zu fordern. Bleibt Käufer mit der rechtzeitigen Bezahlung in Verzug, so hat er ohne das Erfordernis einer weiteren Mitteilung unsererseits ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Tag der vollständigen Bezahlung die Zahlung von Zinsen in Höhe der gesetzlichen Handelszinsen zu vergegenwärtigen, die unverzüglich und ohne weitere Inverzugsetzung fällig ist. Alle mit der Beitreibung der fakturierten Beträge einhergehenden Kosten (einschließlich außergerichtlicher Inkassokosten) gehen zu Lasten des Schuldners. Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen mindestens 15 % der Gesamtsumme mit einem Minimum von € 150,-, alles zzgl. MwSt. Bezahlungen dienen gemäß Artikel 6:44 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Niederlande zuerst zur Begleichung der Kosten gemäß Absatz 3 und daraufhin der fälligen Zinsen und schließlich der Gesamtsumme und der laufenden Zinsen.
  • Verschlechtert sich die finanzielle Lage von Käufer nach dem Zustandekommen des Vertrags und vor der Lieferung der Sachen in beträchtlichem Maße, so sind wir berechtigt, die weitere Ausführung des Vertrags vollständig oder teilweise einzustellen oder eine Änderung der Zahlungsbedingungen zu fordern.

Artikel 9. Lösung

  • Falls Auftraggeber seinen Pflichten nicht nachkommt, er in Konkurs verkehrt, ihm gesetzlicher Zahlungsaufschub gewährt wurde oder sein Betrieb liquidiert wird, sind wir ohne Schadenersatzpflicht berechtigt, den Vertrag vollständig oder teilweise zu lösen oder dessen Ausführung auszusetzen. Sodann können wir die unverzügliche Begleichung alles uns Zustehenden fordern.
  • Können wir aufgrund uns nicht zurechenbarer Umstände unseren Pflichten nicht nachkommen, so sind wir ohne Schadenersatzpflicht berechtigt, den Vertrag zu lösen. Zu solchen Umständen gehören unter anderem Feuer, Unfall, Krankheit, Streik, Aufruhr, Krieg, staatliche Maßnahmen, Transporthindernisse und andere Umstände, die sich unserer Einflussnahme entziehen.

Artikel 10. Maßgebendes Recht

  • Auf von uns erteilte Angebote und eingegangene Verträge findet das Recht der Niederlande Anwendung.

Artikel 11. Schlichtung von Streitigkeiten

  • Alle Streitigkeiten gleich welcher Art im Zusammenhang mit oder sich ergebend aus von uns eingegangenen Verträgen und von uns ausgeführten Lieferungen werden vom zuständigen Gericht in dem Arrondissement, in dem Lead Machine seinen Sitz hat, behandelt.

Artikel 12. Änderung der Allgemeinen Bedingungen

  • Wir sind jederzeit berechtigt, unsere Allgemeinen Bedingungen ohne weitere Ankündigung zu ändern, und wir sorgen stets für eine korrekte Verschaffung der Allgemeinen Bedingungen.

Lead Machine B.V. zu Purmerend, Niederlande


  • © Copyright Leadmachine.eu
  • Sitemap
  • AGB
  • Datenschutz
  • GDPR
  • Impressum
  • Im Kundenportal einloggen
  • Language / Taal   Deutsch
    • Français
    • Nederlands
    • English
    • Español
×
Diese Webseite verwendet Cookies
Klicken Sie hier für weitere Informationen